Эксклюзив BILD: Налог на табачные изделия: Нарушение закона Клингбайлем длится дольше!

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Berlin – [–>Aus der versprochenen schnellen Lösung im Eklat um die vorzeitige Tabaksteuer-Erhöhung wird ein Kaugummi-Verfahren. Und einer der irrsten politischen Rechtsbrüche der bundesdeutschen Geschichte geht in die Verlängerung: die von oben angeordnete Nichtanwendung des neuen Tabaksteuergesetzes! Denn nach BILD-Informationen hat Finanzminister Lars Klingbeil (48, SPD) noch keine formellen Schritte zur Behebung der schweren Gesetzgebungspanne eingeleitet, durch die die Tabaksteuererhöhung mit den Höchstsätzen für 2030 vorzeitig in Kraft trat.

Ein Sprecher von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (53, CDU) bestätigte am Mittwoch gegenüber BILD: „Das Bundesministerium der Finanzen hat bisher kein formelles Berichtigungsverfahren eingeleitet.“

Merkwürdig! Denn Klingbeil hatte behauptet, das Gesetzes-Desaster lasse sich über ein formelles Verfahren zwischen Regierung, Parlamentsverwaltung, Bundesrat und Bundespräsidialamt schnell „heilen“ (§ 61 der Gemeinsamen Geschäftsordnung). Doch offensichtlich geht das weder schnell noch einfach. Sondern: gar nicht!

Entscheidender Moment: Am 15. Oktober um 22.02 Uhr stimmt der Bundestag (fast leer) der Tabaksteuererhöhung zu. Aus der Union stimmen nur zwei Abgeordnete (hier stehend) dagegen. Und weder Freund noch Feind des Gesetzes haben gemerkt, dass es derart krude formuliert war, dass es statt am 1. Januar schon am Tag nach Veröffentlichung im Gesetzesblatt gilt – also dem 21. Oktober

Foto: Ufuk Ucta

Der Klöckner-Sprecher zu BILD: Auf „Arbeitsebene“ habe es lediglich „Vorgespräche über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Korrektur des Fehlers“ und zur „Vorklärung der Voraussetzungen eines Berichtigungsverfahrens“ gegeben. Heißt: Man ist noch im Vorstadium einer Lösung. Klingbeil kriegt die Kuh nicht vom Eis.

Dabei hatte sein Finanzministerium (BMF) vergangene Woche gegenüber BILD noch behauptet: „Das BMF hat eine Korrektur des technischen Fehlers im Gesetzgebungsverfahren unverzüglich nach Bekanntwerden angestoßen.“ Was „angestoßen“ konkret bedeutet, konnte das Klingbeil-Ministerium trotz mehrfacher BILD-Nachfragen nicht erklären.

Nun kommt die Kehrtwende: Die Änderung MUSS durchs Parlament! Der von Klingbeil als schnell und gangbar dargestellte Weg entpuppt sich als juristische Sackgasse. Ein Klingbeil-Sprecher räumte am Mittwochabend gegenüber BILD ein: „Im Ergebnis hat sich das Bundesministerium für Finanzen dazu entschieden – auch um alle restlichen rechtlichen Zweifel bzw. Spekulationen auszuräumen –, eine Rechtsänderung des Tabaksteuergesetzes anzustoßen.“

Dafür wolle man „eine entsprechende Formulierungshilfe an das Finanzausgleichsgesetz (FAG)“ hängen. Dies solle „zügig im Bundestag beraten und beschlossen“ werden. Die Hoffnung: Der Bundesrat könne dies „dann am 20. November endgültig beschließen“. Danach könne die Neuregelung der Neuregelung „noch im November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden“.

Heißt: Der von Klingbeil nach Ansicht namhafter Juristen angeordnete Rechtsbruch wird mindestens einen Monat andauern. Und die Folgen für zu Unrecht kassierte oder nicht erhobene Steuern? Vollkommen offen!

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Quelle: BIld



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